Da nach einem neuen Urteil des Landgerichts München das Einbinden von Google Fonts eine „Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20, Rn. 3 nach rewis)” darstellt, muß, der Begründung nach, wohl davon ausgegangen werden, daß dasselbe auch für alle anderen Inhalte aus CDNs gilt.
Was auch immer man inhaltlich davon halten mag1, habe ich jedenfalls keine Lust, mich auf irgendwelche sinnlosen juristischen Auseinandersetzungen um technische Spitzfindigkeiten einzulassen.
Daher wird auch MathJax jetzt lokal gehostet.
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Wenn man die IP-Adresse als personenbezogenes Merkmal deuten will, dann aber nicht als eines des Aufrufers der Seite, sondern des Anschlußinhabers des verwendeten Netzwerkanschlusses. ↩︎
DtlfMhl